Wer glaubt, beim Mietwagen sei die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung die größtmögliche Schadensumme, die man aus eigener Tasche berappen muss, der täuscht sich. Wie bei jeder Kfz-Versicherung besteht auch bei einer Mietwagenfirma das grundsätzliche Recht des Versicherungsunternehmens, die Schadenzahlung zu reduzieren, wenn der Schaden vom Fahrer grob fahrlässig verursacht worden ist. ... weiterlesen