Saisonkennzeichen – Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen nun wieder „eingemottet“ werden. Während der Ruhezeit ist Ihr Fahrzeug im Rahmen der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung (sofern diese auch im zugelassenen Zeitraum Vertragsbestandteil ist) abgesichert – allerdings nur, wenn es sich in einem sogenannten „sicheren Einstellraum“ befindet. Konkret bedeutet das, dass Sie Ihr ... weiterlesen