Vom Internet und der Betriebshaftpflichtversicherung
Ohne das Thema Internet geht heutzutage so gut wie nichts mehr. In diesem Punkt sind sich die Gelehrten einig. Jedoch wissen wir auch, dass das Internet nicht Licht, sondern auch genügend Schatten bereithält. Neben einer Vielzahl von Möglichkeiten, das eigene Unternehmen „lahm“ zu legen, gibt es auch durchaus Potenzial, Haftpflichtschäden zu produzieren. Der elektronische Datenaustausch ist mittlerweile unverzichtbar geworden. Kein Falten, kein Frankieren, sondern einfach und bequem über E-Mail oder WhatsApp mit Kunden kommunizieren.
Eine der vielen positiven Seiten dieser Medien ist, dass Dateianhänge mit Rechnungen, Angeboten etc. beigefügt werden können und in Sekundenschnelle beim Empfänger eintreffen. Und gerade hier besteht ein gewisses Risiko. Manche Computerviren verstecken sich unbemerkt auf den Rechnern.
Beim Versenden einer E-Mail reisen diese dann gerne als blinde Passagiere mit und setzen sich anschließend im Empfängerrechner fest. Sollte daraufhin das System Ihres Kunden außer Gefecht gesetzt werden, kann das nicht nur für schlechte Stimmung, sondern ggfls. auch für eine Schadenersatzforderung sorgen. Gerade wenn in diesem Zuge Daten (z.B. Kundenlisten) vernichtet werden, kann dies zu einer teuren Angelegenheit werden, bedenkt man, dass in der heutigen Zeit Daten mit einer eigenen Währung gleichzusetzen sind. Ein Tag der offenen Tür hat ganz ohne Zweifel seine Vorteile.
Man zeigt sich von seiner besten Seite und gibt Kunden und Geschäftspartnern einen Blick hinter die Kulissen. Um auch die teilhaben zu lassen, die nicht persönlich erscheinen konnten, lädt man die selbst geschossenen Fotos anschließend auf sein Facebook- und Instagram-Profl hoch. Leider hatte man nicht bedacht, die Einstimmung der Abgelichteten einzuholen, und auch auf einen Hinweis, dass Fotos von der Veranstaltung gemacht werden, hatte man verzichtet.
Einige Tage später folgt ein erboster Anruf eines Teilnehmers, welcher die Löschung eines Fotos (dies zeigte ihn in unvorteilhafter Pose beim Essen eines besonders großen Kuchenstücks) fordert und zudem mit einer Schadenersatzklage droht. Gerade weil für die meisten Menschen ohne IT-Kenntnisse viele Sachen im Zusammenhang mit dem Internet sehr undurchsichtig sind, sollte man auf eine Betriebshaftpflichtversicherung achten, welche in den genannten Szenarien einen Fallschirm bietet.
Wir unterstützen Sie hierbei, indem wir Ihre Betriebshaftpflichtversicherung auf den Prüfstand stellen.
Haben Sie bereits für Cyber-Gefahren vorgesorgt?
Der Cyber-Angriff gegen den Maschinenbauer KraussMaffei im vergangenen Jahr, brachte das seit Jahren wachsende Problem der Cyber-Gefahren wieder einmal in die Medien.
Durch einen Trojaner war es Hackern gelungen, mehrere Rechner der Firma lahmzulegen, was zu einer spürbaren Drosselung der Produktion führte. Die Angreifer forderten ein Lösegeld, zu dessen Höheman sich nicht äußern möchte. Erpressung, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Datenschutzrechtsverletzungen,… – alles Gefahren, deren fnanzielle Auswirkungen über eine Cyber-Schutz-Police aufgefangen werden können. Die größe eines Betriebs spielt für Cyber-Kriminelle keine Größe. Sie fnden bei jedem etwas verwertbares.
Für terminliche Absprachen und Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bildnachweis: https://unsplash.com/photos/rWKhlvk-bsM
Text: VEMA News Gewerbe(Februar 2019)