Auslandsurlaub? Nicht vergessen!
Urlaub bedeutet für viele Ausland. Einfach mal eine Luftveränderung, weg von daheim und raus aus dem Alltagstrott. Preiswerte Angebote – egal wohin – findet das Internet für einen und für Frühbucher wirds oft gleich noch ein wenig preiswerter. Da steht einem guten Start in den Urlaub im Grunde ja nichts mehr im Weg. Im Urlaubsland dann all die neuen Eindrücke.
Fremde Plätze, fremde Sitten, fremdes Essen – und fremde Krankenhäuser, falls Sie erkranken oder einen Unfall haben. Wer kommt für diese Kosten auf? Grundsätzlich bestehen zwischen Deutschland und sehr vielen anderen Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen, die (teilweise) die auch die Übernahme von Behandlungskosten im Ausland durch die heimische Krankenkasse regeln – aber eben maximal in der Höhe der Kosten, die in Deutschland angefallen wären. Und nein, es sind nicht nur die USA, in denen z. B. 2.500 Euro für eine Blinddarm-OP einfach nicht ausreichen.
Sich nur auf die Krankenkasse zu verlassen, kann schnell hohe Belastungen durch den verbleibenden Eigenanteil bedeuten. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung lösen Sie dieses Problem. Sie bietet in der Regel für Reisen bis zu sechs Wochen Schutz und trägt die auf Reisen anfallenden Behandlungskosten.
Vorsicht: Es sollte auf jeden Fall ein Tarif gewählt werden, der auch über diese sechs Wochen hinaus leistet, falls Sie längere Zeit nicht transportfähig sind.
Auch hier haben wir die passende Lösung!
Textnachweis: VEMA News Privat (Mai 2019)