Vorsatz 2: Ihr Hab und Gut gegen Elementarschäden absichern
Neben Stürmen und Orkanen sorgen jedes Jahr auch Ereignisse aus dem Bereich der Elementargefahren für Schäden in dreistelliger Millionenhöhe – und viele Tausend Euro bei jedem einzelnen Betroffenen.
Sie erinnern sich bestimmt noch an die Bilder von den Hochwassern in Passau, Deggendorf oder jenen im Harz – und nicht jede Überschwemmung schafft es in die Nachrichten. Doch genau da sehen wir und auch die meisten Regierungen der Bundesländer das Problem: In unzähligen, scheinbar eher unspektakulär anmutenden Fällen springt keine öffentliche Hand ein und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Generell wird in vielen Bundesländern immer lauter davon gesprochen, dass man künftig nur noch dann unterstützen werde, wenn sich der Eigentümer aufgrund der Lage des Gebäudes nicht gegen Elementarschäden hat absichern können.
Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. Von der Reinigung bis hin zum Abriss und Neuaufbau würde eine Elementarschadendeckung (Einschluss in der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung) für alle anfallenden Kosten aufkommen. Die Landesregierungen reden nicht umsonst immer häufiger davon, dass der Einschluss einer Elementarschadendeckung in die Wohngebäude- und die Hausratversicherung jedem nur wärmstens ans Herz gelegt werden sollte.
Diese sinnvollen Leistungserweiterungen kosten in aller Regel kein Vermögen an Mehrprämien. Ob Überschwemmungen, Schneelast oder Erdrutsch: Die Elementarschadenversicherung kommt für viele Schäden auf, die durch die Kraft der Natur entstehen.
Gerne berechnen wir Ihnen hier individuelle Angebote, damit Sie eine vernünftige Entscheidung treffen können.
Textnachweis: VEMA News Privat (Januar 2021)