Gewerblich genutzte Fahrräder? Das hat Potenzial!
Bei den Absatzzahlen von Fahrrädern ist in den letzten Jahren eine enorme Steigerung zu verzeichnen. Im Jahr 2021 sind weit über zwei Millionen Räder verkauft worden und somit mehr als doppelt so viele wie in 2019 (Quelle: Destatis). Die Gründe hierfür sind neben dem ökologischen Aspekt und der Nutzung als Fitnessstudioalternative natürlich auch die stark zunehmende Popularität von E-Bikes.
Doch nicht nur im privaten Bereich erfreuen sich die Drahtesel immer größerer Beliebtheit, auch der gewerblichen Nutzung kommt beim Fahrradboom eine wichtige Rolle zu. In einem Betrieb finden sich in der Regel zwei überwiegende Nutzungsmöglichkeiten:
Als Fahrzeug für Fahrradkuriere, als mitunter auch dreirädriges Lastenfahrrad für lokale Transporte oder ganz klassisch als Transportmittel für Pizza- und Burgerlieferdienste, sowie als Fahrrad, welches Sie als Unternehmer leasen und Ihren Mitarbeitern als „Job- oder Dienstrad“ zur Verfügung stellen. Dieses Fahrradleasing ist nicht nur für E-Bikes möglich und Ihre Angestellten können es sowohl für den Arbeitsweg als auch beliebig in der Freizeit nutzen.
Egal auf welche Weise Fahrräder in Ihrem Betrieb genutzt werden und egal, ob es E-Bikes oder rein durch Muskelkraft angetriebene Velozipede sind − einen Mehrwert bieten sie in jedem Fall! Bei der Anschaffung und abhängig von der geplanten Nutzung können Investitions- und Instanthaltungskosten anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Ein attraktives Leasingangebot als Mitarbeiterbenefit im Rahmen eines Gehaltsumwandlungsmodells erhöht die Mitarbeiterbindung und kann Ihnen bei der Suche nach potenziellen Bewerbern einen Vorteil gegenüber anderen Arbeitgebern verschaffen, welche solche Leistungen nicht anbieten. Mittlerweile wird die Anschaffung von betrieblich genutzten Fahrrädern auch von staatlicher Seite und auf Länderebene mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt.
Sobald die Entscheidung gefallen ist, dass Fahrräder auf die eine oder andere Weise im Unternehmen Einzug halten werden, steht auch die Frage nach einer sinnvollen Absicherung im Raum. Der reine Diebstahl kann vom Nutzer über seine Hausratversicherung abgesichert werden. Dabei sind vertragliche Obliegenheiten wie die Nutzung separater Ketten- oder Bügelschlösser oder die Nachtzeitklausel zu beachten. Sie als Arbeitgeber können das Rad über eine Geschäftsinhaltsversicherung gegen Diebstahl versichern.
Wesentlich umfangreicheren Schutz bieten spezielle Fahrradversicherungen. Damit lassen sich anbieterabhängig neben Diebstahl auch Kasko- und Schutzbriefleistungen versichern. Im Rahmen des Diebstahlschutzes ist zum einfachen Diebstahl des gesamten Fahrrads auch der Teilediebstahl, beispielsweise von Akku oder Sattel, versichert. Bei der Kaskokomponente kann − ähnlich wie beim Kraftfahrzeug − zwischen Voll- und/oder Teilkasko gewählt und Fall- und Sturzschäden, Bedienungsfehler, Verschleiß sowie weitere Gefahren wie Vandalismus abgesichert werden. Werden Schutzbriefleistungen eingeschlossen, so wird das Rad bei Pannen oder Unfällen geborgen und repariert. Außerdem sind häufig zahlreiche Serviceleistungen wie ein Ersatzfahrrad eingeschlossen. Besonders bei intensiv genutzten oder auch bei teureren Rädern, Pedelecs oder Lastenrädern ist eine weitreichende Deckung sehr zu empfehlen.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Text: VEMA News Gewerbe (Juni 2022)
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