Das geht an die Nieren…
Nieren filtern unser Blut und sind lebensnotwendige Organe. Verliert man eine seiner Nieren, müsste doch eine Versicherungsleistung fließen… Oder?
Das Gute an unseren Nieren ist, dass wir zwei davon haben. Fällt eine aus, kann die gesunde zweite Niere den Job auch alleine schaffen. Es ist also möglich, grundsätzlich ganz normal weiterzuleben. Ob das der oder die Betroffene dann freilich auch tut, ist eine andere Sache. Das Bewusstsein, nur noch eine Niere zu haben, mag nicht wenige dazu bewegen, sich selbst Einschränkungen aufzuerlegen – sicher ist sicher. Sind Kinder die Betroffenen (deren Nieren sind noch nicht so gut geschützt wie die von Erwachsenen), ist es vollkommen normal und verständlich, dass die Eltern schon etwas besorgter auf die Aktivitäten ihres Nachwuchses einwirken. Bei Kindern sind natürlich auch die langfristigen Auswirkungen eines Nierenverlusts schwer abschätzbar.
85 % aller Nierenverletzungen kommen durch stumpfe Gewalt zustande. Das sind in aller Regel Verkehrsunfälle, Stürze und ähnliches, also aus Versicherungssicht klassische Unfälle. Daher möchten wir den Fokus im Weiteren auch primär auf die Unfallversicherung setzen.
Wenn Sie nun unfallversichert sind und ein lebenswichtiges Organ verlieren, dann werden Sie wahrscheinlich denken: „Ich bin ja versichert, jetzt steht mir eine Leistung aus der Unfallversicherung zu!“ Diese Denkweise ist ja durchaus nachvollziehbar, denn wenn Sie beispielsweise die kleine Zehe verlieren, dann würden Sie ja jetzt auch einige Tausend Euro bekommen – unabhängig ob nun durch den nicht mehr vorhandenen Zeh eine Einschränkung Ihrer Lebensqualität gegeben ist oder nicht. Der Verlust der Zehe begründet also den Leistungsanspruch, wenn die Zehe auch in der dem Vertrag zugrunde liegenden Gliedertaxe ausdrücklich genannt ist.
Was dabei aber bedacht werden muss: Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung. Die Grundlage für eine Leistung ist eine dauerhafte körperliche oder geistige Einschränkung. Wenn also Ihre gesunde Niere für zwei arbeitet, den Verlust der anderen Niere kompensiert und Sie somit keine Einschränkung haben, dann haben Sie in vielen Fällen auch keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung. Dies ist immer dann der Fall, wenn Nieren nicht ausdrücklich in der für Ihren Vertrag gültigen Gliedertaxe aufgeführt sind.
Viel besser ist es für Sie, wenn die Nieren im Regelwerk des Versicherers berücksichtigt werden. Dann wird eine Einschränkung der Nierenleistung quasi unterstellt und die Leistungsgewähr läuft geschmeidiger. Bei den Anbietern, welche die Niere in ihrer Taxe haben, bewegen sich die Invaliditätsgrade meist zwischen 10 und 30 Prozent. Das würde bedeuten, dass Sie bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro mindestens 10.000 Euro erwarten dürften, bei einer entsprechenden Progressionsstaffel und abhängig vom jeweiligen Anbieter sogar bis zu 70.000 Euro.
Wir sind uns bestimmt alle einig, dass es am besten wäre, wenn wir niemals in eine Situation kommen, in bzw. nach der wir über eine Leistung aus einer Unfallversicherung nachdenken müssen. Trotzdem passieren auch solche Schäden immer wieder und dann wäre es doch wünschenswert, dass Sie auf ein finanzielles Trostpflaster in Form einer Zahlung aus Ihrer Unfallversicherung zurückgreifen könnten. In vielen Fällen ist dieses Mehr an Leistung nicht einmal mit höheren Beiträgen für den Versicherungsschutz verbunden.
Bitte sprechen Sie uns gerne direkt an, wenn Sie möchten, dass wir für Sie überprüfen, ob dieser sinnvolle Leistungspunkt auch für Ihre Unfallversicherung möglich oder vielleicht auch schon enthalten ist.
Text: VEMA News Privat (September 2022)
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