Ihre Wohngebäudeversicherung wird teurer werden
Wir wissen noch nicht wie stark die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung angepasst werden wird. Aber wir möchten Sie lieber frühzeitig darauf vorbereiten, dass eine Anpassung kommen wird und dann wohl auch etwas deutlicher ausfällt, als dies üblich ist.
Der Grund liegt in den teils extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien: Konstruktionsholz + 83 %, Dachlatten + 45%, Bauholz + 38%… und das kann man so auf nahezu alles Übertragen, was es braucht um ein Haus aufzubauen oder zu reparieren. Es ist daher ausgesprochen sicher, dass der Baupreisindex 2023 sehr stark angehoben werden wird. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus.
Ihre Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Sie auf Basis des gleitenden Neuwerts entschädigt (Stichwort „Wert 1914“). Dadurch haben Sie stets die Sicherheit, korrekt und in ausreichender Höhe versichert zu sein. Salopp ausgedrückt: Ist Ihr Haus komplett zerstört, wird Ihnen ein neues in selber Art und Güte hingestellt – egal, was das dann auch immer kosten mag und inkl. Unterversicherungsverzicht! Sie müssen sich da keinerlei Gedanken machen. Diese Sicherheit scheint uns nicht nur in der heutigen Zeit ausgesprochen wertvoll.
Was ist Unterversicherung?
Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Gebäudeversicherung Ihre Gesamtwerte absichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Haben Sie 100.000 Euro, bräuchten durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, werden Sie auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt. Den Rest des Schadens müssen Sie dann selbst tragen.
Nachdem Ihnen die Information des Versicherers über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, haben Sie das grundsätzliche Recht, binnen eines Monats schriftlich zu widersprechen. Ihre Versicherung bleibt auch dann eine Neuwertversicherung zum bisherigen Beitrag, allerdings mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. Der Unterversicherungsverzicht entfällt dann. Fehler in der Versicherungssummenberechnung (auch bei Teilschäden) schlagen dann ebenso durch, wie Preissteigerungen in der Zukunft. Sie müssen dann den fehlenden Teil der nicht mehr durch die Versicherung gedeckt ist, eben selbst tragen.
Wir können Ihnen daher nur wärmstens ans Herz legen, auf diesen Widerspruch zu verzichten. Sie gehen damit ein aus unserer Sicht unkalkulierbares Risiko ein. Gerne prüfen wir für Sie, welche Alternativen der Markt bietet. Kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Schritte einleiten, die sich evtl. nicht mehr korrigieren lassen.
Danke!
Text: VEMA Sondernewsletter (Juli 2022)
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