Finanzielle Absicherung bei Betriebsstillstand
Sich mit der eigenen Gesundheit bzw. einer eintretenden Krankheit auseinanderzusetzen, erscheint für uns alle befremdlich. Doch besonders dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens von einer einzelnen Person (Freiberufler, Selbstständige, Firmeninhaber usw.) abhängig ist, erlangt diese Absicherung besondere Bedeutung, um im Krankheitsfall den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Natürlich lässt sich anmerken, dass bereits im Rahmen der privaten Krankenversicherung durch ein Krankentagegeld vorgesorgt wird und die dauerhafte Absicherung des persönlichen Bedarfs erfolgen kann.
Das Krankentagegeld – als Lohnersatzleistung darüber hinaus einkommensteuerpflichtig – ist jedoch primär dafür bestimmt, dem Geschäftsführer/Unternehmer weiterhin das eigene Einkommen zur Verfügung zu stellen und somit keinesfalls ausreichend, da es maximal in der Höhe dessen ausgezahlt wird. Um sämtliche Fixkosten (Lohn/Gehalt der Angestellten, Leasingraten, Finanzierungskosten, Miete, Auftragsfertigstellung, eigener Verdienst usw.) aufwenden zu können und eine Existenzbedrohung des Betriebs zu vermeiden, muss eine andere Lösung her:
Diese einfache Lösung trägt den Namen Betriebs-/Praxisausfallversicherung. Ausschließlich sie gleicht den finanziellen Verlust aus, der durch den Ausfall des Firmeninhabers entsteht und leistet nach einer Karenzzeit Kapitalentschädigung zur Verwendung der beispielhaft aufgeführten Kosten.
Darüber hinaus können auch je nach Anbieter und Tarif Ausfallschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel grundsätzlich versichert werden.
Mit einer Betriebsausfallversicherung wird das unkalkulierbare Risiko eines Ausfallschadens zu einem berechenbaren Kostenaufwand für Sie. Sie ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung Ihres Geschäftsbetriebs.
Text: VEMA News Gewerbe (April 2024)