Damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Die Sommerferien bedeuten für die meisten unbeschwerte Wochen abseits des eigenen Zuhauses, Quality-Time mit der Familie, Erholung. Wem kämen da Gedanken an Krankheiten, Unfälle oder
Diebstahl in den Sinn? Damit Ihr Traumurlaub nicht zum Sommeralbtraum wird und Sie bestens vorbereitet in den Urlaub starten können, informieren wir heute kurz über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten rund um Ihre Reise:
1. Die Auslandsreisekrankenversicherung
Sie ist der wichtigste Schutz, um den Sie sich vor Antritt Ihrer Reise kümmern sollten. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland, für welche die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht
aufkommt. Auch der Rücktransport nach Deutschland ist meist abgedeckt.
2. Die Reiserücktrittsversicherung
Sie ist vor allem bei teuren Reisevorhaben sinnvoll. Wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen, fallen oft Stornokosten an. Kurz vor dem geplanten Reiseantritt können diese bis zu 100
Prozent des Reisepreises betragen. Wichtig ist, bei einer Reiserücktrittsversicherung darauf zu achten, welche Rücktrittsgründe versichert sind. Darunter fallen meist unerwartete Erkrankungen
eines Reiseteilnehmers oder der Tod eines Angehörigen. Manche Versicherer kommen auch bei überraschender Arbeitslosigkeit oder bei massiven Schäden am Eigenheim (z. B. durch Brand oder Überschwemmung) für die Rücktrittskosten auf.
3. Die Reiseabbruchversicherung
Sie kann bei vielen Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis hinzu gebucht werden und springt dann ein, wenn Sie beispielsweise am Urlaubsort erkranken, ein Angehöriger verstirbt o. Ä. und Sie die Reise deshalb vorzeitig abbrechen müssen.
4. Die Reisegepäckversicherung
Sie ersetzt den Wert von verlorenem oder gestohlenem Gepäck. Separate Verträge sind häufig relativ teuer und leisten oft nur unter strengen Auflagen. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck
auf Reisen ist oft auch Bestandteil in guten Hausratversicherungen.
Gut zu wissen:
Bei der Auslandsreisekrankenversicherung muss die Dauer der Reise berücksichtigt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung muss meist spätestens 14 Tage nach Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für die Anmeldung von Leistungsansprüchen bei der Reiseabbruchversicherung müssen Fristen beachtet werden.
Manche Anbieter rufen sehr günstige Prämien auf, weil der Tarif eine Selbstbeteiligung enthält. Daran sollten Sie bei der Stellung von Leistungsansprüchen denken.
Während die Reiseabbruchversicherung nur für eine bestimmte Reise gebucht wird und danach endet, verlängert sich eine Auslandsreiseversicherung in der Regel von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Hauptfälligkeit gekündigt wird.
Gedanken zur Vorsorge gehören unbedingt mit zu den Vorbereitungen für einen gelungenen Urlaub. Sehr gerne stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns einfach.
Text: VEMA News Privat (Mai 2024)