Sicher an der Spitze: Vereinsvorstände
Als fester Bestandteil unserer Gesellschaft wäre Deutschland ohne die Existenz von Vereinen schonungslos überfordert, würden viele Bereiche nicht mehr funktionieren.
Auf den Kleintierzuchtverein im Nachbarort trifft das nun freilich nicht zu, doch denken Sie in diesem Zusammenhang bitte an Vereine wie beispielsweise die Tafel, den ADAC oder z. B. Vereine zur Förderung von Jugend- und Seniorenhilfe, Kunst, Kultur oder Sport.
Gemein ist jedem davon, dass diese für unzählige Personen Mittelpunkt der jeweiligen Interessen darstellen, an dem ein gemeinsamer Austausch mit Gleichgesinnten stattfinden kann. Besondere Verantwortung tragen dabei immer die Vereinsvorstände, die dem Verein gegenüber mit ihrem privaten Vermögen haften, sollte durch eine Fehlentscheidung, ein Unterlassen oder eine sonstige Unachtsamkeit ein finanzieller Schaden zum Nachteil des Vereins entstehen, z. B. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit oder die Fristversäumnis zur Anforderung von Fördermitteln. Bei mehreren Vorständen spielt es durch die gesamtschuldnerische Haftung auch keine Rolle, bei welchem das Verschulden liegt. Im Zweifel muss jeder Vorstand zahlen.
Da dieses Risiko weder über die Vereins- noch über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, setzen Vereinsvorstände hier auf eine spezielle Vermögensschadenhaftpflicht, die D & O-Versicherung. Diese wurde speziell für Organmitglieder entwickelt und bietet eine erweiterte Absicherung, sodass Vereinsvorstände ihrer Tätigkeit mit einem starken Partner an ihrer Seite nachgehen können.
Text: VEMA News Privat (September 2024)