Privater Schutz im betrieblichen Vertrag? Taugt das?
Heutzutage ist es üblich, dass die Betriebshaftpflichtversicherung automatisch eine Privathaftpflichtdeckung für den Geschäftsführer bzw. Inhaber umfasst.
Ein Pluspunkt, der zwar keine Mehrkosten für den Versicherungsnehmer verursacht, meist jedoch auch nicht abwählbar ist. Abwählbar warum? Die Qualität vieler solcher Privathaftpflichtdeckungen ist leider oft nur durchschnittlich. Im Gegensatz zu der des Betriebsschutzes.
Wer hier für sich und die eigene Familie das Risiko von Deckungslücken minimieren möchte, beweist Verantwortungsbewusstsein und Weitblick. Eine Lösung findet sich in Form der Summen- und Konditionsdifferenzdeckung, die einzelne Premiumanbieter im Segment der Privathaftpflicht auch als dauerhaften Vertrag anbieten. Für einen überschaubaren Jahresbeitrag bieten Ihnen diese Versicherer dann eine Police, die – vereinfacht ausgedrückt – all jene Leistungen bietet, die im anderen Vertrag noch nicht enthalten sind. Dieser Ergänzungsvertrag sitzt für Sie „auf der Reservebank“ und springt dann ein, wenn Ihr Hauptvertrag nicht mithalten kann. Das ist wie ein Sahnehäubchen Extraschutz, das man auf ihre Betriebshaftpflicht setzt.
So erhalten Sie im gewerblichen wie auch im privaten Bereich den hervorragenden Versicherungsschutz, den Sie sich wünschen. Die beste Basis für eine stressfreie Schadensabwicklung.
Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt.
Text: VEMA News Gewerbe (August 2024)