Alles klar bei Ihren Betriebsrenten?
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie als Arbeitgeber diesen Zuschuss von 15 Prozent auch für alle vor 2019 geschlossenen Entgeltvereinbarungen leisten – und zwar spätestens mit der ersten Gehaltsabrechnung für den Januar. Davon ausgenommen sind lediglich Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die über eine Direktzusage oder Unterstützungskasse umgesetzt wurden. Wird diese Bezuschussung nicht vorgenommen, kann dies zivilrechtliche und evtl. sogar strafrechtliche Folgen haben. Wir würden Ihnen gerne dabei helfen, diese zu vermeiden.
Je nach Größe der Belegschaft kann die Umsetzung der Gesetzesnorm mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden sein. Wir stellen oft auch fest, dass bei Weitem noch nicht alle nötigen Informationen ihren Weg in die Personalbüros gefunden haben. Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter oder unterstützen bei der Umsetzung.
Vielleicht gelingt es uns auch, die generelle Durchdringung mit betrieblicher Altersvorsorge in Ihrer Firma zu erhöhen. Wer fürs Alter vorgesorgt hat, der hat eine Sorge weniger und den Kopf freier für seinen beruflichen Alltag.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu einem dieser Themen wünschen!
Text: VEMA News Gewerbe (Februar 2023)