Alternative Energien: Auch in Ihrem Betrieb?
Die Energiewende findet bei Weitem nicht mehr nur im Privaten statt. Auch immer mehr Firmen produzieren ihren eigenen Strom und versorgen sich so zumindest teilweise selbst. In den meisten Fällen geschieht dies über Fotovoltaikanlagen, welche überwiegend auf den Dächern der Firmengebäude installiert sind.
Je nach Größe und Leistungsstärke finden sich da häufig auch Anlagen mit enormem Anschaffungswert auf den Dächern der Betriebsgebäude. Solche Werte sollten natürlich auch adäquat abgesichert werden. Über die klassische Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz sind Anlagen allerdings in der Regel lediglich gegen Brand, direkten Blitzeinschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Sturm (über 60 Stundenkilometer), Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch abgesichert. Doch dass bei solch teuren Anlagen ein Versicherungsschutz sinnvoll ist, der weiter reicht, liegt auf der Hand. Spezialversicherungen für Fotovoltaikanlagen werden von verschiedenen Gesellschaften angeboten und bieten hier deutlich umfangreicheren Schutz. Neben Beschädigungen durch Vandalismus oder Tierbiss sind auch Überspannungsschäden (unabhängig von der Ursache), Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler Gegenstand des Versicherungsschutzes. Des Weiteren kann der Ertragsausfall bei Stillstand oder Defekten der Anlage versichert werden oder auch der Bruch der Paneelverglasung. Der genaue Leistungsumfang ist natürlich abhängig vom Tarifwerk des jeweiligen Anbieters.
Doch es gibt auch bei den Spezialanbietern am Markt einen Punkt, der sich durchaus in manchen Tarifen als Achillesferse herausstellen kann: Seit Beginn der Pleitewelle bei den Solaranlagenherstellern zu Beginn der 2010er-Jahre sind viele Hersteller vom Markt verschwunden. Kann ein Defekt an Ihrer Anlage (z. B. am Wechselrichter) vom Hersteller nicht mehr behoben werden, weil es ihn durch Insolvenz nicht mehr gibt – und das ist eben gerade bei den Fotovoltaikherstellern ein weitverbreitetes Problem –, dann erstatten die meisten Tarife, die Sie direkt beim Versicherer bekommen, nur noch den Zeitwert. Und dieser dürfte schon nach relativ wenigen Jahren ziemlich niedrig ausfallen. Ob man die Anlage mit dem Bauteil eines anderen Herstellers reparieren kann, kommt auf den Einzelfall an. Falls nicht, muss zwangsläufig individuell repariert oder gegebenenfalls auch nachgebaut werden. So oder so tut sich durch die Zeitwerterstattung eine ordentliche Lücke auf, die schnell eine empfindliche Scharte in die eigentlich so positive Kosten-Nutzen-Bilanz Ihrer Anlage schlägt.
Glücklicherweise können wir dieses Problem mit unseren Möglichkeiten aus der Welt schaffen. Sie gehen andere Wege bei der alternativen Energieerzeugung und nutzen ein Windrad, ein Blockheizkraftwerk oder eine ganz andere Anlage? Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!
Text: VEMA News Gewerbe (Juni 2021)
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