Betrieb steht, Kosten laufen weiter: Sorgen Sie vor!
Szenario 1: Ein versichertes Schadenereignis schränkt den Betriebsablauf ein oder es kommt zum Stillstand. Es droht ein erheblicher finanzieller Einbruch, da im Gegensatz zum Gewinn dummerweise die Fixkosten wie die Zahlung von Miete/Nebenkosten sowie Löhnen und Gehältern nicht aussetzen.
Oft als Zusatzvertrag zur Betriebsinhaltsversicherung, bietet die „kleine“ Betriebsunterbrechungsversicherung umfassenden Schutz zur Absicherung der betrieblichen Existenz. Meist ist sie mit identischer Versicherungssumme ausgestattet wie der Sach-Vertrag. Bei starken Variationen der beiden Versicherungssummen ist die Wahl einer „mittleren“ Betriebsunterbrechung meist die bessere Lösung. Diese stellt einen eigenen Vertrag dar, kann unabhängig vom Inhaltsvertrag gestaltet werden und lässt sich grob mit folgender Formel berechnen:
Jahresnettoumsatz minus Wareneinsatz (netto) ergibt den Rohertrag (= Versicherungssumme).
Szenario 2: Durch Krankheit des Inhabers kommt es zum Betriebsstillstand. Dieses Risiko kann über eine Betriebsausfallversicherung gedeckt werden – unter Umständen auch ergänzend zu möglicherweise bereits bestehendem Schutz gegen Sachgefahren. Anders als bei Ihrem Krankentagegeld, welches nur anhand Ihres Nettoeinkommens abgestimmt werden kann, darf die Leistung hier auch die eingangs beschriebenen Fixkosten Ihres Unternehmens beinhalten.
Die beiden Möglichkeiten stellen damit einen interessanten Baustein in der finanziellen Absicherung – betrieblich wie auch persönlich – dar.
Text: VEMA News Gewerbe (Juni 2024)