Betriebsunterbrechung nach einem Schadensfall
Die furchtbaren Bilder der Hochwasserkatastrophe im Juli in ganz unterschiedlichen Regionen der Republik zeigt uns mit unglaublicher Brutalität, dass Naturgewalten nur sehr rudimentär vorhergesehen und vor allem in keiner Weise kontrolliert werden können. Die Aufräumarbeiten werden noch Monate andauern.
Wenn nun also ein Schaden wie beispielsweise die Zerstörung der Geschäftseinrichtung Ihres Ladenlokals, Ihrer Praxis, Kanzlei, Büros oder der Produktionsräume nach einer Überschwemmung oder nach einem Großbrand dazu führt, dass Ihr Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise nicht mehr fortgeführt werden kann, dann ist der richtige Versicherungsschutz essenziell für das Überleben Ihres Unternehmens. Die zerstörte Einrichtung wird zwar durch die Inhaltsversicherung übernommen, aber in der Regel müssen fortlaufende Betriebskosten (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) weiterhin gedeckt werden; und auch neue Aufwendungen (beispielsweise für Ausweichräumlichkeiten etc.) können anfallen. Dass sich angesichts einer solchen Krisensituation der Gewinn reduziert oder möglicherweise gar komplett ausfällt, ist keine Seltenheit.
Gerade in einer solchen Situation kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung das Auffangnetz sein, das den Fortbestand Ihres Betriebs sichert. Der Versicherungsschutz lässt sich genau an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Neben dem am besten geeigneten Versicherungsumfang (kleine, mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung, Elementarschadendeckung) ist vor allem die korrekte Festlegung der Versicherungssumme die Grundlage dafür, dass Sie im Schadensfall die bestmögliche Entschädigung erhalten. Grundlage für die Bestimmung der für Ihr Unternehmen passenden Versicherungssumme können beispielsweise die betriebswirtschaftlichen Auswertungen Ihres Steuerberaters sein.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu einem dieser Themen wünschen!
Text: VEMA News Gewerbe (August 2021)
Bildnachweis: https://unsplash.com/photos/BN5tccq1qYk