Bundestag verlängert Frist
Im vergangenen Dezember hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt, die EU-Richtlinie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung (KH-Richtlinie, EU 2021/2118) in deutsches Recht umzusetzen.
Betroffen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h wie beispielsweise Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumfahrzeuge u. a., die bisher in der Regel pauschal in der Betriebs- bzw. Privathaftpflichtversicherung der Halter berücksichtigt wurden. Künftig wird für diese Fahrzeuge eine eigenständige Versicherung verpflichtend.
Die Frist zur Umstellung der Versicherungsverträge wurde vom Gesetzgeber nun bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
Als Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in Versicherungsangelegenheiten ist es uns ein Anliegen, Sie frühzeitig über Neuerungen zu informieren. Um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen auch nach Inkrafttreten ausreichend geschützt sind und Ihnen darüber hinaus kein Ärger droht, empfehlen wir Ihnen, bestehende Versicherungspolicen rechtzeitig überprüfen zu lassen, um gegebenenfalls Verträge anpassen zu können.
Text: VEMA News Gewerbe (Februar 2024)