Dienstreisen ins Ausland?
Im Zuge der Globalisierung wächst die Welt immer mehr zusammen. Dies kann es auch notwendig machen, dass Mitarbeiter ins Ausland reisen müssen. Trifft das auch auf Ihr Unternehmen zu? Egal ob Anlagenbau in Indien, Lieferantenbesuch in China oder Geschäftsessen in Dubai − ein Risiko ist häufig nur unzureichend abgesichert: die Gesundheit Ihrer Angestellten auf Dienst- und Geschäftsreisen.
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen ausreichend durch die eigene Gesetzliche Krankenversicherung geschützt sind. Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands mag der bestehende Versicherungsschutz tatsächlich ausreichen, aber bei Reisen ins Ausland kann es zu Problemen kommen. Behandlungskosten im Ausland sind durch die heimische Krankenversicherung nicht immer vollumfänglich abgedeckt, vor allem dann nicht, wenn der Schadensfall außerhalb der Schengen-Staaten auftritt. In einem solchen Fall leistet die gesetzliche Krankenversicherung nämlich in der Regel gar nicht mehr und auch die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland werden nicht übernommen. Die klassische Auslandsreisekrankenversicherung leistet vor allem für private Urlaubsreisen. Einige Anbieter, aber bei Weitem nicht alle Tarife, bieten auch bei beruflich motivierten Auslandsaufenthalten Deckung an.
Umso wichtiger ist es, dass Sie als Arbeitgeber Ihrer gesetzlich geregelten Fürsorgepflicht nachkommen. Diese besagt, dass bei Krankheit oder Unfall von Mitarbeitern im Ausland das Unternehmen voll für die entstehenden Kosten haftet. Mit einer Geschäfts- oder Dienstreiseversicherung können Sie Ihrer Fürsorgepflicht in diesem Bereich Genüge tun und sowohl kurzfristige Auslandsaufenthalte bis 180 Tage als auch Langzeitdienstreisen mit unbegrenzter Reisedauer absichern. Abhängig vom gewählten Tarif lassen sich auch verschiedene Zusatzbausteine wie Reiserücktritt, -abbruch, -unfall, -haftpflicht oder -gepäck einschließen. Außerdem ist eine solche Versicherung auch ein starkes Argument auf dem Arbeitsmarkt. So zeigen Sie bestehenden und neuen Mitarbeitern, dass Ihnen an deren Wohlergehen gelegen ist.
Text: VEMA News Gewerbe (Juni 2022)
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