Für das Skifahren in Italien gelten neue Regelungen!
Jedes Jahr fahren zahlreiche Winterfreunde und Skiurlauber nach Italien, um auf schneebedeckten Pisten talwärts zu wedeln. Doch die Verletzungsgefahr ist groß: Etwa ein Drittel aller Sportunfälle passieren beim Skifahren. Um die Sicherheit auf den italienischen Skipisten deutlich zu erhöhen, hat das italienische Parlament bereits letztes Jahr das Dekret Nr: 40/2021 verabschiedet. Wenn Sie auch einen entsprechenden Trip in die Berge geplant haben, dann müssen Sie seit dem 1. Januar folgende neue Regeln beachten:
1. Helmpflicht für Wintersportler bis 18 Jahre
Bislang galt lediglich für Kinder bis 14 Jahre eine gesetzlich festgeschriebene Helmpflicht. Seit Jahresbeginn wurde diese auf alle Minderjährigen ausgeweitet. Der italienische Gesetzgeber hat verfügt, dass nun alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler unter 18 Jahren einen Helm tragen müssen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der verwendete Helm CE-zertifiziert ist.
2. Kein Wintersport unter Alkohol oder Drogen
Vor allem für Après-Ski-Fans wird es jetzt bitter: Skifahren oder das Ausüben anderer Wintersportarten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist seit dem 1. Januar gesetzlich verboten! Bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift hat man sich an der Straßenverkehrsordnung orientiert.
3. Versicherungspflicht
Jeder Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahrer muss über gültigen Privat-Haftpflichtversicherungsschutz verfügen und auch einen schriftllichen Nachweis darüber mitführen. Können Sie den Nachweis nicht liefern, muss beim Kauf des Skipasses ein solcher Schutz kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für die Überprüfung des Versicherungsschutzes sind die zuständigen Behörden, also die Carabinieri auf der Piste, zuständig. Ganz besonders im Falle eines Unfalls kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Ordungskräfte hier kleinlichst kontrollieren werden.
Die Folgen von Verstössen:
• Helmpflicht
Wenn Ihre minderjährigen Kinder ohne Helm auf italienischen Pisten unterwegs sind, droht dem Erziehungsberechtigten eine Strafe von bis zu 200 Euro und der Entzug des Skipasses.
• Alkohol- und Drogenverbot
Wenn Sie mit 0,5 Promille oder mehr auf der Piste erwischt werden, müssen Sie mit einer Geldbuße von 250 bis 1.000 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille gilt es sogar als Straftat, wenn Sie mit Skiern, dem Snowboard oder einem Schlitten auf der Piste unterwegs sind — und das kann auch entsprechend sanktioniert werden.
• Fehlender Versicherungsnachweis
Wenn Sie bei einer Kontrolle den benötigten Versicherungsschutz nicht nachweisen können, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 150 Euro und der Entszug des Skipasses.
Einen entsprechenden Nachweis, dass der geforderte Versicherungsschutz in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist, bekommen Sie natürlich direkt von uns.
Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Text: VEMA News Privat (März 2022)
Bildnachweis: https://unsplash.com/photos/QtyErb_h4PU