Haben Sie ein (knallrotes) (Gummi-)Boot?
Wer zum ersten Mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Umso verblüffender ist die Tatsache, dass – im Gegensatz zu anderen Ländern – im oft überreguliert wirkenden Deutschland keine Pflicht für eine Haftpflichtversicherung für Boote besteht. Angesichts der zahlreichen Unfälle, die jedes Jahr in Zusammenhang mit Wassersportaktivitäten verzeichnet werden, eine Überraschung. Oftmals sind die Sach- und Personenschäden so verheerend, dass sie für den Verursacher existenzbedrohend sein können.
Gut, dass in vielen Privathaftpflichtverträgen bereits eine Deckung für Motor- und Segelboote bis zu einer gewissen Motorstärke bzw. Segelfläche vorgesehen ist. Werden diese überstiegen, sollte dringend eine separate Absicherung über eine Wassersporthaftpflicht erfolgen. Bedenken Sie bitte auch Schäden, die durch den Bootstransport, durch Unwetter, Brände, Diebstahl oder Grundberührung entstehen können. Diese und andere können durch Bausteine wie Kasko- oder Insassenunfallversicherung abgedeckt werden.
Auch das Rechtsschutz-Thema sollte auf dem Wasser nicht übergangen werden. Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, sollten Sie in der Lage sein, Ihr gutes Recht einzustreiten. Die möglichen
Streitszenarien sind vielfältig: der Vorwurf einer Körperverletzung, das Durchsetzen eigener Schadenersatzforderungen, der Entzug der Fahrerlaubnis etc. Ein Verkehrsrechtsschutz für Wasserfahrzeuge deckt alle Bereiche, die Sie bereits vom „normalen“ Verkehrs-Rechtsschutz kennen.
Text: VEMA News Privat (Mai 2024)