Hat sich was geändert? Bitte unbedingt anzeigen!
Auch wenn der Volksmund anderes unkt: Eine Versicherung ist eigentlich eine extrem faire Angelegenheit. Genau wie Sie es von Ihren Kunden erwarten, möchten auch die Versicherungsunternehmen, dass Zahlungen pünktlich erfolgen. Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schiefgehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen. Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen. Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadenfall nicht zu Problemen kommt.
Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen in weitere, zusätzliche Geschäftsbereiche eintritt (z. B. ein Malerbetrieb vermietet auch Gerüste und baut diese auf). Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der BHV besteht.
Gehen Sie keinesfalls unnötige Risiken ein.
Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sachverhalte gemeldet werden müssen oder nicht.
Textnachweis: VEMA News Gewerbe (Februar 2020)