Jetzt Steuern sparen!
Eine eher unangenehme Sache im Zusammenhang mit einem guten Einkommen besteht in der steigenden Steuerlast, die man erbringen muss. Natürlich muss jeder von uns seinen Beitrag leisten, damit unser Land weiterhin funktionieren kann. Aber um Themen wie die eigene Altersvorsorge soll man sich ja auch noch kümmern. Gerade bei Selbstständigen, die oft keine nennenswerten Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erworben haben, ist es schon eine größere finanzielle Herausforderung, das alles unter einen Hut zu bekommen. Der Gesetzgeber hat das auch erkannt und bereits vor Jahren eine attraktive Lösung geschaffen: Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG können Ledige 25 046 Euro und gemeinsam veranlagte Verheiratete 50 092 Euro jährlich an Beiträgen in die Basisversorgung (Schicht 1 der Altersvorsorge) in diesem Jahr zu 90 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Das sind enorme Summen, die Ihre Steuerlast spürbar senken. Im Wesentlichen können dies Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sein oder in eine Basisrente. Wir sehen bei der Basisrente zwei klare Vorteile: Sie sparen Ihr eigenes Geld an und nicht – wie beim Umlageverfahren der GRV – die Rente der heutigen Ruheständler.
Mit einem eigenem Kapitalstock haben Sie eine sichere Basis, von der aus Ihre Basisrente im Alter berechnet werden kann. Keine „Reform“, keine Rentengeschenke oder ähnliches können Ihrer Rente etwas anhaben. Die Basisrente gibt Ihnen zudem auch die Möglichkeit mitzuentscheiden, wie mit Ihrem Geld gearbeitet werden soll. Sie müssen auch nicht gleich einen Vertrag mit mehreren Zehntausend Euro Jahresbeitrag abschließen. Das wäre in einem schlechten Geschäftsjahr, die es auch immer wieder einmal geben kann, ja eine enorme Belastung.
Wählen Sie einfach einen Monatsbeitrag, der „immer funktioniert“ und leisten Sie dann, wenn absehbar ist, wie Ihr Jahr ausfällt, Sonderzahlungen. So bleiben Sie finanziell flexibel, sparen Steuern und stellen Ihre Altersvorsorge auf stabile Beine. Sie haben bereits eine Basisrente? Dann wäre jetzt eine gute Zeit, um über Zuzahlungen nachzudenken.
Wir sind auch in dieser Sache gerne für Sie da!
Textnachweis: VEMA News Gewerbe (Oktober 2020)