Mehr Warenbestand zum Weihnachtsgeschäft?
Weihnachtszeit ist Umsatzzeit – mindestens in Einzelhandel und Gastronomie. Gefallene Coronamaßnahmen lassen die Erwartung zu, dass Kunden wieder stärker lokale Geschäfte frequentieren werden und auch Weihnachtsfeiern und -essen sind inzwischen ja kein Problem mehr. Um dieser verstärkten Kundenfrequenz entsprechen zu können, müssen natürlich Lagerbestände vorgehalten werden können. Kunden mit leeren Händen wegzuschicken oder einem Gast sagen zu müssen, dass sein Steak nicht mehr vorrätig ist, möchte sich gerade in der aktuell bewegten Zeit sicher niemand erlauben.
Teilweise erweitern Firmen auch ihr Tätigkeitsfeld vorübergehend um weihnachtliche Angebote, um ebenfalls vom Fest der Liebe profitieren zu können. Da betreibt das Straßencafé abends eine kleine Glühweinhütte, ein Schreibwarenhandel erweitert sein Sortiment um Schokoadventskalender und Lebkuchen oder bei einem Hofladen gibt es nun auch Wein und Spirituosen aus Fremdproduktion.
Größere Vorräte – egal ob Stammgeschäft oder Erweiterung – können ein Thema für die Inhaltsversicherung sein. Dort ist ja die grundsätzlich normalerweise benötigte Versicherungssumme festgezurrt worden, die im Worst Case zur Auszahlung kommen kann. Übersteigen die tatsächlich vorhandenen Werte diese Summe, kann es auch bei Teilschäden zu Abzügen wegen Unterversicherung kommen. Auch bei der zeitweisen Erweiterung der Betriebstätigkeiten kann es sein, dass Ihre Betriebshaftpflicht keine Deckung für diese übernimmt, wenn sie dem Versicherer nicht angezeigt wurden.
Versicherungen sind keine starren Konstrukte. Sie lassen sich in den meisten Fällen recht einfach an aktuelle Gegebenheiten anpassen – wenn man rechtzeitig kommuniziert.
Wir möchten Sie daher bitten, mit uns in Kontakt zu treten, sofern Sie Ihre Warenbestände fürs Fest hochfahren oder weitere Dienste anbieten. Vermeiden Sie unnötige Risiken einfach.
Text: VEMA News Gewerbe (Dezember 2022)