Mitarbeiterbindung durch betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Es gibt in jedem Unternehmen den einen oder anderen Mitarbeiter, den man nur sehr ungern ziehen lassen würde. Um genau solche Personen im Unternehmen zu halten, gibt es mittlerweile eine Fülle von Möglichkeiten. Besonders einige versicherungsförmige Lösungen, wie die alt bewährte betriebliche Altersvorsorge, können hier unterstützen. Nachdem es nun fast schon üblich ist mit Hilfe des Arbeitgebers für die Rente vorzusorgen (was auch gut ist), muss man manchmal neue Wege gehen, um sich die Loyalität des Mitarbeiters zu sichern.
Eine Variante ist im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge das Integrieren einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung fndet in der Öffentlichkeit immer mehr Anerkennung und hat sich mittlerweile zu Recht einen Platz unter den „most wanted Versicherungen“ gesichert. Leider sind die Versicherer in ihrer Annahmepolitik sehr sensibel und damit ist es für viele schwer diesen wichtigen Versicherungsschutz zu erhalten.
Ein Bandscheibenvorfall, eine Allergie oder eine Knieverletzung – all diese Dinge können schon zu intensiven Gesprächen mit dem Versicherer führen. Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Die Versicherer bieten in diesem Zusammenhang oft sogar vereinfachte Gesundheitsfragen. Die Anforderungen für diesen erleichterten Zugang variieren, liegen jedoch meist bei einem Potenzial zwischen 20 und 30 Mitarbeitern. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, so muss sich Ihr Mitarbeiter nicht mehr der epischen Bereite von acht Seiten Gesundheitsfragebogen stellen, sondern kann nach Beantwortung einiger weniger Fragen eingeschätzt werden.
Zudem ergibt sich durch den „Mantel“ der betrieblichen Altersvorsorge auch ein steuerlicher Vorteil in der Beitragsphase. Natürlich gibt es in dieser Konstellation auch einige Dinge zu beachten. Man sollte nicht vorenthalten, dass die Rentenleistung aus einer solchen Konstellation, anders als bei der regulären Berufsunfähigkeitsversicherung, voll zu versteuern und zudem beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Diese Parameter müssen bei der Festlegung der Rentenhöhen entsprechend berücksichtigt werden.
Und dennoch können Sie mit der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Mitarbeiter unterstützen, das Fundament für eine der wichtigsten Absicherungen zu legen, auf welches dann möglicherweise künftig aufgebaut werden kann.
Bitte sprechen Sie einfach mit uns, wir beraten Sie gerne.
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Text: VEMA News Gewerbe(Februar 2019)