Schadenersatz von Mitarbeitern?
Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler, da geht auch mal etwas kaputt. Das wird seitens des Gesetzgebers weitestgehend als unternehmerisches Risiko angesehen, weshalb Sie nur in Ausnahmefällen Schadenersatz von einem Ihrer Mitarbeiter einfordern werden können. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer.
Besteht ein Schadenersatzanspruch, besteht bei größeren Schäden immer noch die Gefahr, dass Ihr Arbeitnehmer die geforderte Summe einfach nicht aufbringen kann. Auch eine Privathaftpflichtversicherung hilft Ihrem Mitarbeiter dann meist auch nichts, da nur eine kleine Hand voll Anbieter überhaupt Schutz für solche Schäden anbieten. Über diese Lücke im Versicherungsschutz sind sich Versicherungsnehmer meist gar nicht im Klaren.
Sicherlich stimmen Sie mit uns darin überein, dass es sowohl für Sie, wie auch Ihre Belegschaft sinnvoll wäre, über die Problematik der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber aufzuklären, oder?
Nur ein informierter Mitarbeiter kann auch handeln – und vermeidet so eine Schieflage des Betriebsklimas wegen des Beitreibens Ihrer berechtigten Forderungen. Gerne stehen wir Ihnen hier mit weiteren Informationen zur Verfügung.
Gerne beantworten wir auch alle Fragen Ihres Teams und fnden Lösungen für Ihre Leute, wenn Interesse und Bedarf besteht.
Wir helfen sehr gerne.
Textnachweis: VEMA News Gewerbe (April 2019)