Schutz vor Insolvenz eines Auftraggebers?
Sie liefern Waren oder Dienstleistungen an andere Gewerbetreibende und haben in der aktuellen Situation das mulmige Gefühl, ob Ihre Geschäftspartner diese Krise überstehen und wie gewohnt ihren Verpflichtungen nachkommen können? Dann könnte eine Warenkreditversicherung eine mögliche Option für Sie sein.
Mit einer solchen können Sie sich gegen den finanziellen Verlust beim Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit respektive Zahlungsverspätung absichern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist. Neben der Übernahme der offenen Summen bietet ein solcher Vertrag auch verschiedene Zusatzleistungen – wie zum Beispiel die Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung, eine Rechtsschutzfunktion, welche die Kosten übernimmt, wenn ein Fall vor Gericht geht oder auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts. Und auch ein Forderungsmanagement wird im Regelfall geboten. Insgesamt also eine sehr runde Sache.
Noch ist uns von keinem Versicherer bekannt, dass er in diesem Spartensegment die Annahme von Neugeschäft ausgesetzt hätte. Angesichts der dynamischen Situation rund um das Coronavirus kann sich dies aber jederzeit ändern. Wir empfehlen daher, bei Interesse schnell zu handeln.
Wir sind gerne für Sie da!
Textnachweis: VEMA News Gewerbe (April 2020)