Sie könnten nicht nur Opfer sein, sondern auch selbst haftbar gemacht werden!
Die Arten der Cyber-Kriminalität sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur ein ausgewiesener IT-Experte, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen.
Die Vielfalt der Internetkriminalität
Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2019 über 100 500 polizeilich erfasste Fälle von Cyber-Kriminalität in Deutschland. Der entstandene Schaden belief sich dabei auf mehrere Hundert Millionen Euro. Unter den Begriff Cyber-Kriminalität fallen unter anderem die folgenden Punkte:
• Mailbomben (organisiertes Verschicken einer Vielzahl von Mails, die zu Serverüberlastungen führen);
• DoS-Attacken (Denial of Service: Dienstblockade aufgrund einer Überlastung von Infrastruktursystemen);
• Datenmissbrauch (betrügerischer Missbrauch von sensiblen Daten, z. B. der Bankverbindung);
• Datensabotage (Beschädigung, Veränderung oder Löschen von Daten);
• digitale Erpressung (z. B. Blockade eines Rechners, die erst gegen Bezahlung aufgehoben wird oder angedrohte Veröffentlichung sensibler Kundendaten).
Doch neben den enormen Schadenshöhen, die auf einen selbst zukommen können, gibt es noch weitere Gefahren, die die Internetkriminalität mit sich bringt. Wird man beispielsweise selbst Opfer eines Datendiebstahls und werden hierbei womöglich auch persönliche Kundendaten entwendet, kann man hierfür haftbar gemacht werden. Kann dann vor Gericht der Nachweis erbracht werden, dass man die Daten nicht entsprechend gesichert und dem Täter den Zugang ermöglicht hat, werden die Schadensersatzforderungen des geschädigten Dritten nicht lange auf sich warten lassen.
Sie sehen: Aus einem Opfer kann somit schnell ein Mitschuldiger werden. Denn die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache einen klaren Standpunkt: Wer zum Beispiel durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU-Datenschutzgrundverordnung § 202a ff. StGB).
Möchten Sie Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- als auch Fremdschäden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat mittlerweile entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt.
Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie passenden Schutz zu finden.
Kommen Sie bitte einfach auf uns zu.
Bildnachweis: https://unsplash.com/photos/9PivUW7l1m4
Text: VEMA News Gewerbe (Februar 2021)