Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag!
Seit 2002 erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens fünf Jahren einzahlt, einmal im Jahr eine Renteninformation. In dieser wird unter anderem ausgewiesen, welchen Rentenanspruch Sie bereits angesammelt haben und – das ist die größere Zahl – welche Rente man Ihnen prognostiziert, wenn Sie weiterhin wie bisher verdienen. Seit die Renteninformation regelmäßig verschickt wird, freuen sich Versicherte an den immer größer werdenden Zahlen.
Dabei beachten Sie nur eine nicht unwesentliche Kleinigkeit meist nicht: Die Zahl, die da steht, ist ein Bruttobetrag! Eigentlich ist das auch klar, wenn man sich einen Moment Zeit nimmt, darüber nachzudenken. Die Beiträge werden ja schließlich auch vom Bruttogehalt abgezogen. Wie beim Bruttogehalt gehen dann noch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ab und auch mit einem Abzug für Steuer und Solidaritätszuschlag muss gerechnet werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 stellte fest, dass die gesetzliche Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig ist (2 BVL 17/99). Im Zuge der anschließenden Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 wurde auch eine stufenweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente eingeführt. Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu 100 % steuerpflichtig sein.
Neben dieser grundsätzlichen Steuerpflichtigkeit der Rente an sich muss natürlich noch der jährliche Grundfreibetrag des Rentners berücksichtigt werden. Dieser beträgt derzeit 9.168 Euro bei Alleinstehenden. Bezieht ein Rentner aktuell also mehr als 764 Rente monatlich, werden Steuern fällig. Wie es ab 2040 aussehen wird, kann heute natürlich noch niemand sagen. Weshalb so bereitwillig davon ausgegangen wird, dass der in der Renteninformation ausgewiesene Betrag zur freien Verfügung stünde, ist schwer zu sagen. Evtl. liegt es an der verbreiteten Gewohnheit, nur sein Nettoeinkommen zu beachten – oder die Höhe des Betrages wird als Nettoeinkommen wahrgenommen, da der Betrag ja tatsächlich so eingepreist werden könnte. Die böse Überraschung kommt dann im Alter.
Unser nachstehendes Beispiel zeigt deutlich auf, wie man selbst bei einem guten Einkommen mit einer Bauchlandung in den dritten Lebensabschnitt starten kann.
Wir sind immer für Sie und Ihre Anliegen da – versprochen!
Textnachweis: VEMA News Privat (November 2019)